Energieausweis erstellen Berlin

Der Energieausweis kann nur von einer ausgebildeten Fachkraft ausgestellt werden

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Das Wort „Energieausweis“ haben mittlerweile die meisten Immobilienbesitzer oder Mieter mindestens bereits einmal gehört.

Doch wo dieser Energieausweis beantragt werden kann, stellt viele dagegen noch vor ein großes Rätsel. Um einen Energieausweis zu beantragen, müssen Sie der Besitzer einer Immobilie sein.

Mietern fehlen für das Ausstellen der Ausweise nicht nur die erforderlichen Unterlagen, sondern auch die Befugnisse. Zweifeln Sie daran, dass der Ihnen vorgelegte Energiepass wirklich der Realität entspricht und nicht beschönigt wurde, sollten Sie sich die in Ihren Unterlagen befindliche Kopie noch einmal genau betrachten.

Häufig entsteht Ärger, da die Werte im vorgelegten Verbrauchsausweis nicht mit denen der späteren Mieter übereinstimmen. Hat der Mieter der Immobilie in den letzten Jahren sehr wenig geheizt stimmen die Werte

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und dem Vermieter kann kein Betrug unterstellt werden. Erstellt werden kann der Energieausweis zudem nur von einer Fachkraft, sodass auch in diesem Zusammenhang ein Betrug leicht von der Hand gewiesen werden kann.

Die Verpflichtung besteht auch für den Verkauf eines Gebäudes

Ein Großteil aller Menschen, die aktuell auf Wohnungssuche sind, nehmen auch den Energieausweis als Grundlage, um sich zwischen zwei oder mehr Mietobjekten zu entscheiden.

Das Dokument muss jedoch auch Käufern zur Verfügung gestellt werden. In der Regel macht der Makler darauf aufmerksam den Energieausweis möglichst schnell ausstellen zu lassen. Planen Sie einen freihändigen Verkauf ist es ebenfalls ratsam bereits jetzt zu handeln.

Die Ausweise sind zehn Jahre gültig und müssen somit nicht erneut in Auftrag gegeben werden, sollte der Verkauf länger dauern als zunächst vermutet. Anhand eines ausführlicheren Bedarfsausweises können Sie eindeutig aufzeigen, welche Investitionen in eine möglichst sparsame Immobilie bereits vorgenommen wurden.

Das gibt Ihnen auch in den Preisverhandlungen eine gute Grundlage, um Ihre Preisvorstellungen beim Verkauf zu untermauern.

Die Kosten stehen in keinem Verhältnis zu den angedrohten Bußgeldern

Haben Sie als Vermieter bereits größere Investitionen vorgenommen, um eine Wohnung nach dem Auszug der letzten Mieter wieder herzurichten, ist es mitunter sehr ärgerlich noch eine weitere Summe für den Energieausweis aufbringen zu müssen.

Dessen Kosten sind jedoch sehr überschaubar und überschreiten die Grenze zum vierstelligen Bereich nur äußerst selten.

Liegt der Ausweis dagegen nicht vor, sind in den entsprechenden Gesetzen auch Bußgelder vorgesehen, die bei hartnäckiger Weigerung durchaus zur Anwendung kommen.


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Heiner Sextro

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