Energiepass Berlin & Brandenburg

Der Energiepass ist seit Mai 2014 ein Muss für Vermietungen und Immobilienverkäufe

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Als das Wort „Energiepass“ im Jahr 2014 zum ersten Mal vermehrt in den Medien erschien, war vielen Vermietern oder auch Immobilienbesitzern nicht wirklich klar, welche neuen Pflichten das neue Gesetz entstehen würden.

Einige Jahre später ist der Energiepass für einen Großteil aller Vermieter längst zu einer Gewohnheit geworden.

Energiepass Berlin

Energiepass Berlin

Ausgestellt werden kann das mehrseitige Dokument sowohl als Verbrauchsausweis als auch als Bedarfsausweis.

Letzterer ist etwas detaillierter und ist auch für Menschen, die planen eine Immobilie zu verkaufen eine gute Investition.

Die potenziellen Käufer sehen somit auf den ersten Blick, welche Maßnahmen zur energetischen Sanierung bereits ergriffen wurden und in welchen Bereichen für das eigene Verständnis vielleicht noch Nachholbedarf besteht.

Das Gleiche gilt für Mieter, die nicht bereit sind Nebenkosten zu bezahlen, die allein aufgrund der hohen Heizkosten zu einer zweiten Miete werden.

Der Energiepass besitzt auch als Kopie Gültigkeit

Der Energiepass besitzt im Allgemeinen 10 Jahre Gültigkeit und muss in diesem Zeitraum nur einmal erstellt werden. Der Pass gilt jeweils für das gesamte Haus, sodass sich die Besitzer von Eigentumswohnungen innerhalb eines Hauses die Kosten für die Erstellung teilen können.

Der Energiepass muss möglichen Käufern oder Mietern nicht im Original vorgezeigt werden. Eine Kopie, welche zum Beispiel dem Exposé beigefügt wird, hat ebenso Gültigkeit.

Natürlich zahlt es sich aus nach der Durchführung umfangreicher Baumaßnahmen auf vor Ablauf des gültigen Passes eine neue Version erstellen zu lassen, um solventen Mietern einen Anreiz zu bieten sich für den Abschluss eines Mietvertrags in dieser Immobilie zu entscheiden.

Ausnahmen sind nur in wenigen Fällen erlaubt – Energiepass Berlin

Wie in der deutschen Gesetzgebung üblich gibt es auch von der Verpflichtung zur Erstellung eines Energiepasses Ausnahmen. Wer jetzt hellhörig wird, sollte jedoch wissen, dass es sich hierbei in erster Linie um historische Gebäude sowie Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen.

Fällt Ihre Immobilie nicht unter diese Ausnahmen und Sie weigern sich dennoch Ihren neuen Mietern einen Energiepass zur Verfügung zu stellen, ist auch die Verhängung von Bußgeldern vorgesehen.

Diese erreichen Summen bis zu 15.000 Euro und stehen somit in keinem Verhältnis zu den Kosten eines regulären Energiepasses, den wir auf Wunsch gerne für Sie ausstellen.

Ebenso unterstützen wir Sie gerne bei der Gebäudeenergieberatung in Ihrem Sinne.


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i.noack

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